Bitte bringen Sie zur ersten Behandlung folgendes mit:

  • Verordnung für Physiotherapie vom Allgemeinmediziner oder Facharzt
  • Bewilligung der Verordnung von der zuständigen Krankenkasse zur teilweisen Rückerstattung der Behandlungskosten
  • aktuelle Befunde
  • Leintuch und bequeme Kleidung

Folgendes sollte auf dem Verordnungsschein stehen:

  1. Diagnose
  2. Je nach gewünschter Behandlung können Sie Folgendes verordnen:
  • 10x Physiotherapie à 45 Minuten
  • 10x neurophysiologische Behandlungen à 60 Minuten
  • 10x Lymphdrainage à 45 Minuten
  • 10x Ergotherapie à 45 Minuten
  • 10x Massage à 15/30 Minuten - die Krankenkassen bewilligen meist nur 15 Minuten, Krankenzusatzversicherungen zahlen aber den Rest auf.

Kostenrückerstattung

  • Für eine Kostenrückerstattung muss der Patient den Verordnungsschein bei der zuständigen Krankenkasse/Pflichtversicherung bewilligen lassen.
  • Beachten Sie, dass Lymphdrainage nur nach Karzinomen rückvergütet wird.
  • Bei neurologischen Krankheitsbildern ist es wichtig, dass eine neurophysiologische Behandlung verordnet wird, da die Verrechnungsmodalität anders ist und die Patienten dann mehr rückvergütet bekommen.
Logo Gesundheitshunderter
Jährliche Unterstützung von 100 Euro für einen aktiven Beitrag zur Erhaltung der eigenen Gesundheit in den Bereichen Ernährung, Bewegung, Stress und Burnout, Körperarbeit und Entspannung sowie Rauchfreiheit oder für einen Aufenthalt auf einem zertifizierten Green Care Auszeithof mit anerkannten Gesundheitsprogramm.

Zwei Möglichkeiten für die Inanspruchnahme des Programms:

  • Qualitätsgeprüfte Programme: sind von der SVS-Fachabteilung geprüft, z.B. No-Smoking-Camps, Aktiv-Camps, Aktiv-Camps mit Vorsorgeuntersuchung, Ernährungscamps, Aufenthalt auf einem zertifizierten Green Care Auszeithof mit Gesundheitsprogramm und Angebote von SVS-Gesundheitspartnern (gelistet unter www.svs.at/gesundheitspartner)
  • Individuelles Programm: selbst zusammengestellte gesundheitsfördernde Maßnahmen mit einer Mindestinvestition von 150 Euro. Für die Gewährung des Gesundheitshunderters ist hier eine Absolvierung der Vorsorgeuntersuchung notwendig. Für Unternehmer: bei einer aktiven Teilnahme am Programm „Selbständig Gesund“ entfällt der Nachweis der Vorsorgeuntersuchung.
  • Hinweis: bei den Anbietern werden bestimmte Qualifikationen vorausgesetzt. Für eine ärztlich verordnete Maßnahme bzw. Therapie, Schmerz- oder Krankenbehandlung wird kein Gesundheitshunderter gewährt.

Das T-3 Team unterstützt Sie dabei, gesund zu bleiben und gesund zu werden.