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ÄrztInnen­information

Folgendes sollte auf dem Verordnungsschein stehen:

  1. Diagnose
  2. Je nach gewünschter Behandlung können Sie Folgendes verordnen:
  • 10x Physiotherapie à 45 Minuten
  • 10x neurophysiologische Behandlungen à 60 Minuten
  • 10x Lymphdrainage à 45 Minuten
  • 10x Ergotherapie à 45 Minuten
  • 10x Massage à 15/30 Minuten - die Krankenkassen bewilligen meist nur 15 Minuten, Krankenzusatzversicherungen zahlen aber den Rest auf.

Kostenrückerstattung

Für eine Kostenrückerstattung muss der Patient den Verordnungsschein bei der zuständigen Krankenkasse/Pflichtversicherung bewilligen lassen.

Beachten Sie, dass Lymphdrainage nur nach Karzinomen rückvergütet wird.

Bei neurologischen Krankheitsbildern ist es wichtig, dass eine neurophysiologische Behandlung verordnet wird, da die Verrechnungsmodalität anders ist und die Patienten dann mehr rückvergütet bekommen.